
UWIGA–Fraktion, Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
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An dieser Stelle hoffen wir demnächst ein Musterschreiben einstellen zu können.
Wie im Pressebericht zu lesen wollen wir das zeitnah tun.
Allerdings bedarf es da einer eingehender juristischen Prüfung. Wir wollen nicht in den Fallstrick "illegale Rechtsberatung" oder "Geschäftschädigung" geraten.
Wir bitten Sie deshalb noch um Geduld.
Unten können Sie die Originalpressemeldung lesen:
Presseerklärung zu "Echo"- Artikel
26. Januar 2010 | e
Entega-Kunden klagen erfolgreich gegen HSE
Urteil: Oberlandesgericht Frankfurt untersagt Preisspalterei bei den Vertriebstöchtern Entega und E-Ben
und
27. Januar 2010 | bet
Klage von Gaskunden erfolgreich
Oberlandesgericht Frankfurt: Entega darf keine höheren Preise verlangen als E-Ben - HSE kündigt Revision an
Die UWIGA hatte schon die Einführung dieses Sondertarifes von E-Ben (Bensheim) als unfairen Wettbewerb kritisiert. Sie hatte gefordert, nicht einen ebenfalls regionalen Wettbewerber aus dem Markt drängen zu wollen mit quasi von den Entegakunden subventionierten Dumpingtarifen.
Im Unterschied zu heute war damals die Entega klar marktbeherrschend und der Gaskunde konnte nicht so leicht wechseln.
Er war also gezwungen wehrlos mit seinen Tarifen eventuell unterpreisige Angebote ( zeitweise fast 50% Unterschied ) woanders mitzufinanzieren.
Das Urteil sehen wir deshalb nicht als eine Verhinderung von Wettbewerb an, wie die HSE meint, sondern als eines zum Schutz der Kunden.
Jetzt ist die UWIGA in dieser ursprünglichen Auffassung wohl bestätigt worden. Für diese Tarifpolitik ist auch der Aufsichtsrat der HSE verantwortlich. Den Vorsitz dort führt Herr Oberbürgermeister Walter Hoffmann. Neben der Gehaltsaffäre ein weiterer "Lichtblick" ?
Eher mangelnder Durchblick und getrübte Sehschärfe.
Die UWIGA empfiehlt allen 160.000 Entega-Gaskunden vorsorglich ein Schreiben an die HSE zu richten. Hier sollten Rückforderungen auf die Gaspreiszahlungen an Entega in Höhe der Preisdifferenz zu e-ben entsprechend der aktuellen Rechtsprechung geltend gemacht werden. Als Zeitpunkt der Forderungen ist der 01.Oktober 2006 ( Markteintritt von e-ben ) anzusetzen.
Entsprechende Musterschreiben wollen wir zeitnah - nach eingehender juristischer Prüfung des Für und Wider - in unserer Homepage http://www.uwiga.com veröffentlichen. Auch wird geprüft, ob eine Sammelklage möglich ist.
Diese Nachforderungen könnten auch die Ausschüttungen und damit die NOU-Finanzierung tangieren. Geht man von lediglich 100.000 Kunden aus mit einer Rückforderung von nur 500 Euro landet man immerhin bei 50 Mio. !
Wir verkennen nicht, dass dies in Zukunft bei den e-ben Kunden zu Preiserhöhungen führen kann, auch nicht, dass damit die Kassenlage von Darmstadt verschlechtert werden könnte. Wie aber schon bei der IG-Abwasser sind wir der Meinung, dass weder über überteuerte Gebühren noch über solche Tarifgestaltungen der Darmstädter Bürger abkassiert werden sollte.
Hintergrund, siehe unseren damaligen offenen Brief an die Geschäftsleitungen und OB Hoffmann
http://www.uwiga.com/archiv,129
30.01.2010