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Ortsbeirat und Gebührendeckelung bei Widersprüchen

Artikel erschien im vollen Wortlaut in der "Arheilger Post" am Mi.27.Oktober 2010

UWIGA-Info: Klingeltöne aus dem Stadtparlament

In der Stadtverordnetenversammlung (StaVo) am 07.Oktober 2010 wurde unser Dringlichkeitsantrag bereits für das Jahr 2011 die Schaffung von Ortsbeiräten in Arheilgen und Eberstadt zu ermöglichen auf breiter Front abgelehnt. Die CDU, SPD, Bü 90/Grüne und FDP, drei Mitglieder der Fraktion UFFBASSE stimmten dagegen.
Unsere Argumente für einen solchen Ortsbeirat verhallten, zusätzlich gestört durch schwätzende Stadtverordnete, ungehört. Die Argumente der Gegenredner über eine solche Einrichtung hörten sich an wie ein Plädoyer zur Abschaffung des Ortsbeirates von Wixhausen. Der Ortsbeirat wurde als scheindemokratisch - weil wirkungs- und völlig einflusslos - bezeichnet, ja geradezu als Institution lächerlich gemacht.
Wir hörten, dass es ja längst „modernere“ Einrichtungen wie Stadtteilrunden oder Arbeitsgruppen gäbe, die bei Bedarf tagen könnten. Auch für Herrn Siebel (SPD) waren das die „Beteiligungsformen, die Zukunft“ haben.
Bei so viel Ablehnung müssten den Ortsbeiräten von Wixhausen die Ohren geklingelt haben.
Ist unser Vorschlag also ein Griff in die Mottenkiste ? Frankfurt (672.000 Einwohner) hat z.B. 16, eine kleinere Stadt wie Marburg (80.100 Einwohner) hat 20 Ortsbeiräte. Haben andere Städte damit nachteilige Erfahrungen gemacht ? Ganz im Gegenteil !

Völlig deplatziert war der Vorwurf an uns, das sei die Suche nach einem Wahlkampfthema. Diese Äußerung kam von Herrn Achenbach, CDU-Stadtverordneter aus Eberstadt. Was das anbelangt können wir die Gemüter beruhigen, andere Themen haben wir genügend.
Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass Ortsbeiräte basisdemokratisch sind, Hemmschwellen abbauen können, direkter Kenntnisse vor Ort einbringen. Kurzum, durch dort hineingewählte, gestandene Bürger die viel beschworene Bürgernähe stimuliert und besser etabliert werden kann. Stadtteilrunden und ähnliche Einrichtungen sind eben kein moderner Ersatz dafür, sie sind wegen ihres unverbindlichen Charakters und ihrer jeweils speziellen Thematik nur bedingt geeignet kommunalpolitisch effektiv zu wirken.

Wobei wir bei der Effizienz, wenn man so will der „Macht“ von Ortsbeiräten wären. Natürlich hängt die davon ab, wie viel man an Kompetenz seitens der StaVo davon an solche Institutionen abzugeben bereit ist.
Denkbar wäre ein eigenes Budget, das Mitspracherecht in der StaVo, den Zwang Ortsbeiratsbeschlüsse nur mit einer 2/3 StaVo-Mehrheit überstimmen zu können, ein Vetorecht bei Ortsangelegenheiten.

Nach Rücksprache mit dem Ortsvorsteher von Wixhausen erfuhren wir, dass solche Kompetenzen wie oben beschrieben bereits in der Vergangenheit formuliert, aber ständig abgewiesen wurden. Tja, sehr geehrte Stadtverordnete, wenn man die Kompetenzen bewusst einengt und dann über die Wirkungslosigkeit solcher Ortbeiräte fabuliert, wenn nicht gar lästert - ist das redlich ?

Wir werden die Einrichtung solcher Ortsbeiräte mit mehr Befugnissen deshalb u.a. auf unserem Programm haben. Leider - vorausgesetzt, wir bekommen ein entsprechendes Gewicht in der neuen StaVo - ist das dann erst 2016 realisierbar, da Ortbeiräte zwingend zusammen mit dem Wahltermin für die StaVo gewählt werden müssen.

Wünschenswert wäre für uns, dass Ortsbeiräte aus möglichst parteiunabhängigen Kandidaten ohne gleichzeitigem Mandat in der StaVo bestehen.
-(In Wixhausen z.B. führt das gleichzeitige Mandat dazu, dass im Ortsbeirat heftig gegen den Fluglärm gewettert wird, Gegenmaßnahmen verlangt werden - aber in der StaVo dieses Thema möglichst nicht angerührt wird, um nicht die Gesamtwählerschaft zu verprellen.)-

Ein weitere, aus unserer Sicht erschreckend verwaltungsfreundliche Abstimmung erfuhr unser Antrag auf Deckelung der Gebühren bei Widersprüchen.
Seit geraumer Zeit ist die Situation ja so, dass bei Widersprüchen von Bürgern gegen städtischerseits geforderte Geldleistungen der Bürger sozusagen kostenmäßig ins „offene Messer laufen“ kann. Der Geldbetrag, der vom Bürger bei Ablehnung seines Widerspruchs verlangt wird „bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand“ - so die gültige Verwaltungskostensatzung
Wie hoch dieser Aufwand ist, kann zum Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruchs vom Bürger nicht abgeschätzt werden. Für ihn besteht somit ein unkalkulierbares Kostenrisiko.

Für die Verwaltung sicher eine willkommene Eindämmung von Widersprüchen. Ist das aber gegenüber dem mündigen Bürger, von dem man Zivilcourage und aktive, wache Beteiligung einfordert, richtig ?

Wir meinen Nein und verlangten deshalb eine nachvollziehbare Deckelung der Gebühren auf einen bestimmten Prozentsatz. Der Bürger weiß dann sofort, welches Kostenrisiko er eingeht. Die derzeitige Regelung halten wir für absolut bürgerfeindlich. Dazu ein Rückblick: Bei der IG-Abwasser, aus der wir hervorgegangen sind und die eine Kostenrückzahlung von ca. 30 Mio. an die Bürger erreichte, wäre vielleicht der Erfolg bei der heutigen Regelung aus Angst vieler Bürger vor unkalkulierbar hohen Widerspruchsgebühren nicht so wie geschehen eingetreten. Damals gab es diese Widerspruchsgebührenregelung nach Verwaltungsaufwand noch nicht.
Also doch wohl eher ein gewichtiges Argument, ein Anlass für unseren Antrag zu stimmen, um den Bürger nicht ängstlicher und wehrloser, sondern wieder mutiger gegenüber der „Obrigkeit“ zu machen.
Bei der Abstimmung ging lediglich eine Hand für unseren Antrag hoch - die unsere ! Alle anderen stimmten dagegen oder enthielten (Uffbasse) sich der Stimme.
Ist ein solches Abstimmungsverhalten von Bürgervertretern nachvollziehbar ? Da hätte es ebenfalls in vielen Bürgerohren klingeln müssen !

29.10.2010