hervorgegangen aus der IG-Abwasser
Per Email an : bauaufsicht@darmstadt.de als Anlage
Anzeige: Errichtung nicht genehmigungsfähiger baulicher Anlagen
Grundstück: Arheilgen, Flurstück 11 Nr. 240/3, 240/5 und 240/6 - Auf der Sommeraue 4
Sehr geehrter Herr Neubert,
sehr geehrte Damen und Herren,
laut Bebauungsplan ist entlang der B3 an den Grundstücksgrenzen der o.g. Flurstücke eine ca. 15 Meter breite Grünfläche mit Schutzbepflanzung vorgeschrieben.
Nach Inaugenscheinnahme wurde sämtliches Grün entfernt.
Zudem wurde der Platz bis in Grenznähe durch Schotter befestigt und dient als Abstellplatz für Altautos.
Grundstückseigentümer ist die Stadt Darmstadt, das Gelände wurde verpachtet.
In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:
1.Wurde die Baumschutzsatzung verletzt ?
2.Liegt eine Baugenehmigung vor - und wenn ja, reicht die Genehmigung eines befestigten Abstellplätze bis zur Grenze ?
3.Bestehen keine Bedenken wegen Gefährdung des Bodens oder des Grundwassers ?
4.Handelt es sich um eine zeitlich begrenzte Maßnahme, gegen die baurechtlich keine Bedenken bestehen ?
Die Stadt Darmstadt hat zweifellos Vorbildfunktion für die Bürger. Insofern wäre es sicher hilfreich, wenn dieser Vorgang rechtlich vollkommen in Ordnung wäre, b.z.w. wenn dem nicht so ist, diesen Missständen abgeholfen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Der Vorstand der UWIGA
vertreten durch
Dipl.-Ing. Wolfgang Heinz
Schmittweg 2 - 64291 Darmstadt
Tel.: (0 61 51) 37 56 56