hervorgegangen aus der IG-Abwasser
Die Beteiligung der betroffenen Bürger muss bei allen Maßnahmen der Verwaltung gewährleistet sein. D.h. heißt zwar nicht, dass den berechtigten Interessen jeder Gruppe von Bürgern immer 100-prozentig Rechnung getragen wird, aber alle Bürgerbedenken und Hinweise müssen vor - und nicht nach - einer Beschlussfassung bedacht und gegeneinander abgewogen werden - und auch bei der Erläuterung eines Beschlusses begründet werden.
Ortsbeiräte oder Bürgerversammlungen sollten regelmäßig von den Politikern und der Verwaltung veranstaltet und ohne bürokratische Hemmnisse beteiligt werden
26.07.2006