
UWIGA–Fraktion, Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
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Die UWIGA nimmt zu den Inhalten des Entwurfes des Regionalplan Südhessen wie folgt Stellung:
Im vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Südhessen ist die Realisierung
der ICE-Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar mit der Trassenführung
über den Hauptbahnhof Darmstadt als Ziel der Raumordnung dargelegt. Dies
entspricht den im dazugehörigen Raumordnungsverfahren als raumverträglich
beurteilten Varianten III (Trasse ausschließlich über Hbf Darmstadt,
südlich entlang A67) bzw. Variante IV (Trasse ausschließlich über
Hbf Darmstadt, südlich entlang A5).
Im März 2007 wurden sowohl vom Landkreis Darmstadt-Dieburg als auch von
der Stadtverordnetenversammlung Darmstadt ein Abstimmungspapier mit der
Deutschen Bahn zur Kenntnis genommen und beschlossen, die sog. Konsenstrasse
(Vorbeifahrt entlang A5 plus zusätzlicher Abzweig zum Hbf Darmstadt) bei
dem anstehenden Planfeststellungsverfahren einzubringen, zu untersuchen und
unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen.
Diese neue Trassenführung ist in Anlehnung an die im Raumordnungsverfahren
untersuchte Variante V (Bypass) entwickelt worden.
Laut Pressemitteilung des Regierungspräsidiums vom 30.06.2004 zum Ergebnis
des ROV würde diese Variante V (Vorbeifahrt plus zusätzliche Einschleifung
Darmstadt Hbf) jedoch „unverhältnismäßig hohe naturräumliche
Belastungen und auch erheblich höhere Baukosten verursachen. Die Eingriffe
würden über das unbedingt erforderliche Maß hinausgehen und
widersprächen somit den Grundsätzen der Raumordnung.“
Dies bei einem prognostizierten zusätzlichen Fahrgastaufkommen von mehr
als 1,2 Mio pro Jahr (Untersuchung des Zentrum für Integrierte Verkehrssysteme
aus dem Jahre 2000).
Die nun im Abstimmungspapier beschriebene Trasse ist im Unterschied zur zweigleisigen
Variante V des RPV lediglich eingleisig geplant und es wurde eine zusätzliche
Fahrgastzahl von ca. 600.000 pro Jahr prognostiziert (siehe Antwortkatalog der
Dt. Bahn vom 20.06.2007).
Die unverhältnismäßig hohen naturräumlichen Belastungen
sind auch bei einer eingleisigen Trassenführung nahezu unvermindert gegeben
und unter diesem Aspekt des reduzierten Nutzen (Fahrgastprognosen) erst recht
nicht zu verantworten.
Die Diskussionen und Verhandlungen mit der Deutschen Bahn haben gezeigt, daß
die von der regionalen Politik bevorzugte Variante III des ROV nicht realisierbar
ist.
Eine Anbindung Darmstadts und der Region an das deutsche ICE-Netz und damit
das europäische Hochgeschwindigkeitsnetz ist aber schnellstmöglich
erforderlich.
Die Erweiterung der Flughafenanlagen einschließlich der neuen Landebahn
(Variante Nordwest) ist ein wichtiger Bestandteil des Entwurfes des Regionalplanes.
Mit dem vorgelegten Regionalplanentwurf wird die als zwingend erachtete Umsetzung
der Ergebnisse der Mediation nicht gewährleistet. Weder der sog. „Anti-Lärm-Pakt“
noch das „Nachtflugverbot“ werden als verbindliche sowie hinreichend
konkreten Ziele formuliert und damit entsprechend abgesichert. Somit wird der
Schutz der Bürgerinnen und Bürger gerade in den nördlichen Stadtteile
Darmstadts nicht ausreichend und verlässlich sichergestellt.
Zudem enthält der Entwurf kein auf den Ausbau des Flughafens abgestelltes,
zukunftsfähiges Konzept für die Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung.
Ein solches Konzept aber wird in dem geänderten Landesentwicklungsplanes
Hessen 2000 verbindlich von der Regionalplanung gefordert.
Zahlreiche Konflikte bleiben ungelöst; ein regionaler Ausgleich der flughafenindizierten
Belastungen und Entwicklungsimpulse wird nicht bzw. nicht im erforderlichen
Maße gewährleistet.
Es ist nicht erkennbar, wie – über die bekannten Siedlungsbeschränkungen
hinaus - die Auswirkungen der deutlich zunehmenden Fluglärmbelastungen
die künftige Siedlungsentwicklung beeinflussen. Belastbare
Aussagen zu möglichen Konsequenzen für die nördlichen Stadtteile
Darmstadts fehlen. Die nötige Gewährleistung der Freizeit- und Erholungsfunktion
ist nicht ausreichend thematisiert.
Die Vermeidung der sich aus den zusätzlichen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen
ergebenden Gesundheitsrisiken der Bürgerinnen und Bürger wird
nicht thematisiert. Insbesondere im Bereich der „60-dba-Zone“ in
den nördlichen Stadtbereichen Darmstadts sind keine möglichen Vorsorge-
und Kompensationsüberlegungen aufgeführt.
Die massiven Einschränkungen der künftigen kommunalen Entwicklung
- insbesondere hinsichtlich der Ausweisung neuer Baugebiete - stellen einen
eklatanten Eingriff in die Selbstverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt
dar, ohne Angebote möglicher Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen.
Damit widerspricht der vorliegende Entwurf des Regionalplanes Südhessen
in diesen zentralen Punkten den Anforderungen einer zukunftsfähigen Regionalplanung.
Die Siedlungsbeschränkung innerhalb der Fluglärmisophone 60 dB(A)
basiert auf dem zur Zeit gebündelt überflogen Abflugskorridor KNG
kurz, der über Darmstadts Nordregion führt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Lage und Überflugart der Flugkorridore
kein Bestandteil der Planfeststellung sind. Änderungen sind jederzeit möglich,
sofern sie von der Deutschen Flugsicherung genehmigt werden.
Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass innerhalb der 60 dB(A)-Isophone,
also des Grenzbereiches L eq = 60 dB(A) nach außerhalb,
der gemittelte Fluglärm erheblich höher ist je näher man der
überflogenen Ideallinie des Korridors und dem Flughafen kommt. Somit unterliegen
die Anwohner innerhalb dieses Bereiches einem Lärmpegel, der mit Sicherheit
über der Grenze der Gesundheitsgefährdung liegt und das in einem Gebiet,
das vor dem Bau der Startbahn West ohne jeglichen Fluglärm besiedelt wurde.
Da mit dem Ausbau des Flughafens die Zahl der Überflüge um ca. 40%
steigen wird, wird der Isophonenbereich 60 dB(A) breiter und länger und
damit steigt die Höhe der Lärmbelastung im Inneren beträchtlich.
D.h. die dort wohnende Bevölkerung wird in ihrem Grundrecht auf körperliche
Unversehrtheit noch stärker beschnitten, die Immobilienpreise werden weiterhin
nachgeben, eine soziale Umschichtung wird stattfinden, wenn nicht aktiver Lärmschutz
eingefordert wird in Form von uneingeschränktem Nachtflugverbot und
Limitierung der Überflüge. und der Änderung der gebündelten
Überflugtechnik über dichtbesiedelten Gebieten. Nur so können
die 60dB(A) - Bereiche verkleinert werden.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann und darf es nicht sein, einem geringen
Teil der Bevölkerung diese Lärmbelastung ohne Kompensation aufzuerlegen
und vollmundig davon zu reden, die „Region“ sei für den Ausbau.
Wenn schon die Region, das Land für den Ausbau plädiert, haben sich
die Verantwortlichen auch um eine „demokratische“ Verteilung der
Belastung zu bemühen.
Dies könnte z.B. über durch die Auffächerung der Abflugrouten
unter Aufgabe der „Minimal-Noice-Linie“ geschehen oder alternativ,
durch die Verlagerung dieser Linie in einem bestimmten Wochentags-Rhythmus.
( Anlage Skizze ) Forderungen nach Nachtflugverbot und aktivem Lärmschutz
sind auch bei dieser Verteilung aufrecht zu erhalten.
01.08.2007