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Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplanes Südhessen

Die UWIGA nimmt zu den Inhalten des Entwurfes des Regionalplan Südhessen wie folgt Stellung:

1. ICE-Neubaustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar

Im vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Südhessen ist die Realisierung der ICE-Neu­baustrecke Rhein/Main – Rhein/Neckar mit der Trassenführung über den Hauptbahnhof Darmstadt als Ziel der Raumordnung dargelegt. Dies entspricht den im dazugehörigen Raumordnungsverfahren als raumverträglich beurteilten Varianten III (Trasse ausschließlich über Hbf Darmstadt, südlich entlang A67) bzw. Variante IV (Trasse ausschließlich über Hbf Darmstadt, südlich entlang A5).
Im März 2007 wurden sowohl vom Landkreis Darmstadt-Dieburg als auch von der Stadt­verordnetenversammlung Darmstadt ein Abstimmungspapier mit der Deutschen Bahn zur Kenntnis genommen und beschlossen, die sog. Konsenstrasse (Vorbeifahrt entlang A5 plus zusätzlicher Abzweig zum Hbf Darmstadt) bei dem anstehenden Planfeststellungsverfahren einzubringen, zu untersuchen und unter bestimmten Bedingungen zu unterstützen.
Diese neue Trassenführung ist in Anlehnung an die im Raumordnungsverfahren untersuchte Variante V (Bypass) entwickelt worden.
Laut Pressemitteilung des Regierungspräsidiums vom 30.06.2004 zum Ergebnis des ROV würde diese Variante V (Vorbeifahrt plus zusätzliche Einschleifung Darmstadt Hbf) jedoch „unverhältnismäßig hohe naturräumliche Belastungen und auch erheblich höhere Baukosten verursachen. Die Eingriffe würden über das unbedingt erforderliche Maß hinausgehen und widersprächen somit den Grundsätzen der Raumordnung.“
Dies bei einem prognostizierten zusätzlichen Fahrgastaufkommen von mehr als 1,2 Mio pro Jahr (Untersuchung des Zentrum für Integrierte Verkehrssysteme aus dem Jahre 2000).
Die nun im Abstimmungspapier beschriebene Trasse ist im Unterschied zur zweigleisigen Variante V des RPV lediglich eingleisig geplant und es wurde eine zusätzliche Fahrgastzahl von ca. 600.000 pro Jahr prognostiziert (siehe Antwortkatalog der Dt. Bahn vom 20.06.2007).
Die unverhältnismäßig hohen naturräumlichen Belastungen sind auch bei einer eingleisigen Trassenführung nahezu unvermindert gegeben und unter diesem Aspekt des reduzierten Nutzen (Fahrgastprognosen) erst recht nicht zu verantworten.
Die Diskussionen und Verhandlungen mit der Deutschen Bahn haben gezeigt, daß die von der regionalen Politik bevorzugte Variante III des ROV nicht realisierbar ist.
Eine Anbindung Darmstadts und der Region an das deutsche ICE-Netz und damit das europäische Hochge­sch­windigkeitsnetz ist aber schnellstmöglich erforderlich.

Die UWIGA - Unabhängige Wählervereinigung IG Abwassser, fordert daher

2. Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main

Die Erweiterung der Flughafenanlagen einschließlich der neuen Landebahn (Variante Nordwest) ist ein wichtiger Bestandteil des Entwurfes des Regionalplanes.
Mit dem vorgelegten Regionalplanentwurf wird die als zwingend erachtete Umsetzung der Ergebnisse der Mediation nicht gewährleistet. Weder der sog. „Anti-Lärm-Pakt“ noch das „Nachtflugverbot“ werden als verbindliche sowie hinreichend konkreten Ziele formuliert und damit entsprechend abgesichert. Somit wird der Schutz der Bürgerinnen und Bürger gerade in den nördlichen Stadtteile Darmstadts nicht ausreichend und verlässlich sichergestellt.
Zudem enthält der Entwurf kein auf den Ausbau des Flughafens abgestelltes, zukunftsfähiges Konzept für die Siedlungs-, Infrastruktur- und Freiraumentwicklung. Ein solches Konzept aber wird in dem geänderten Landesentwicklungsplanes Hessen 2000 verbindlich von der Regional­planung gefordert.
Zahlreiche Konflikte bleiben ungelöst; ein regionaler Ausgleich der flughafenindizierten Belas­tungen und Entwicklungsimpulse wird nicht bzw. nicht im erforderlichen Maße gewährleistet.
Es ist nicht erkennbar, wie – über die bekannten Siedlungsbeschränkungen hinaus - die Auswirkungen der deutlich zunehmenden Fluglärmbelastungen die künftige Siedlungs­ent­wick­lung beeinflussen. Belastbare Aussagen zu möglichen Konsequenzen für die nördlichen Stadt­teile Darmstadts fehlen. Die nötige Gewährleistung der Freizeit- und Erholungs­funktion ist nicht ausreichend thematisiert.
Die Vermeidung der sich aus den zusätzlichen Lärm- und Luftschadstoffbelastungen ergeben­den Gesundheitsrisiken der Bürgerinnen und Bürger wird nicht thematisiert. Insbesondere im Bereich der „60-dba-Zone“ in den nördlichen Stadtbereichen Darmstadts sind keine möglichen Vorsorge- und Kompensationsüberlegungen aufgeführt.
Die massiven Einschränkungen der künftigen kommunalen Entwicklung - insbesondere hinsichtlich der Ausweisung neuer Baugebiete - stellen einen eklatanten Eingriff in die Selbstverwaltung der Wissenschaftsstadt Darmstadt dar, ohne Angebote möglicher Ersatz- oder Kompensationsmaßnahmen.
Damit widerspricht der vorliegende Entwurf des Regionalplanes Südhessen in diesen zentralen Punkten den Anforderungen einer zukunftsfähigen Regionalplanung.
Die Siedlungsbeschränkung innerhalb der Fluglärmisophone 60 dB(A) basiert auf dem zur Zeit gebündelt überflogen Abflugskorridor KNG kurz, der über Darmstadts Nordregion führt.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Lage und Überflugart der Flugkorridore kein Bestandteil der Planfeststellung sind. Änderungen sind jederzeit möglich, sofern sie von der Deutschen Flugsicherung genehmigt werden.
Es muss außerdem darauf hingewiesen werden, dass innerhalb der 60 dB(A)-Isophone, also des Grenz­bereiches L eq = 60 dB(A) nach außerhalb, der gemittelte Fluglärm erheblich höher ist je näher man der überflogenen Ideallinie des Korridors und dem Flughafen kommt. Somit unter­liegen die Anwohner innerhalb dieses Bereiches einem Lärmpegel, der mit Sicherheit über der Grenze der Gesundheitsgefährdung liegt und das in einem Gebiet, das vor dem Bau der Startbahn West ohne jeglichen Fluglärm besiedelt wurde.
Da mit dem Ausbau des Flughafens die Zahl der Überflüge um ca. 40% steigen wird, wird der Isophonenbereich 60 dB(A) breiter und länger und damit steigt die Höhe der Lärmbelastung im Inneren beträchtlich. D.h. die dort wohnende Bevöl­kerung wird in ihrem Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit noch stärker beschnitten, die Immobilienpreise werden weiterhin nachgeben, eine soziale Umschichtung wird stattfinden, wenn nicht aktiver Lärmschutz eingefordert wird in Form von uneingeschränktem Nachtflug­verbot und Limitierung der Überflüge. und der Änderung der gebündelten Überflugtechnik über dichtbesiedelten Gebieten. Nur so können die 60dB(A) - Bereiche verkleinert werden.
Nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz kann und darf es nicht sein, einem geringen Teil der Bevölkerung diese Lärmbelastung ohne Kompensation aufzuerlegen und vollmundig davon zu reden, die „Region“ sei für den Ausbau. Wenn schon die Region, das Land für den Ausbau plädiert, haben sich die Verantwortlichen auch um eine „demokratische“ Verteilung der Belastung zu bemühen.
Dies könnte z.B. über durch die Auffächerung der Abflugrouten unter Aufgabe der „Minimal-Noice-Linie“ geschehen oder alternativ, durch die Verlagerung dieser Linie in einem bestimmten Wochentags-Rhythmus. ( Anlage Skizze ) Forderungen nach Nachtflugverbot und aktivem Lärmschutz sind auch bei dieser Verteilung aufrecht zu erhalten.

Die UWIGA - Unabhängige Wählervereinigung IG Abwassser, fordert daher

01.08.2007