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Anfrage zum Thema Ollendorffplatz / Ernst-Ludwig-Park

Aus den Presseberichten zum Thema Grünfläche Ollendorffplatz in Ernst­-Ludwigs-Park gewinnt man den Eindruck, die Gemeinnützige Wohnungsgesell­schaft Hessen (GWH) als Bauträger habe den Käufern in ihren Prospekten und möglicherweise auch in den Kaufverträgen bzgl. der Gestaltung des Ollendorffplatzes Versprechungen und Zusagen gemacht, welche die Tochtergesellschaft der Stadt Darmstadt, die Grundstücksent­wicklungs- und Verwertungsgesellschaft Darmstadt mbH, GVD (die für die Gestaltung des Platzes verantwortlich zeichnet) entweder nicht einhalten konnte oder nicht wollte.


1. Wie viele Mitarbeiter hat die GVD, welche Art von Aufgaben führen diese Mitarbeiter konkret durch und über welche Einnahmen werden die Kosten und Aufwendungen des operativen Tagesgeschäftes der GVD bezahlt ?

2. Wurde privaten Interessenten auch die Möglichkeit angeboten, Grundstücke direkt - ohne Zwischenschaltung von Bauträgern - zu erwerben ?

3. Wurden die Grundstücke bzw. Areale des Ernst-Ludwig-Parks in einem öffentlichen Verfahren Bauträgern auf dem freien Markt angeboten ? Gab es entsprechende Unter­­lagen, die für ein solches öffentliches oder anderenfalls nicht-öffentliches Verfahren erstellt wurden ? Wenn ja - was ist der Inhalt dieser Unterlagen ?

4. Falls es kein öffentliches Verfahren gab - aufgrund welcher objektiven oder subjektiven Kriterien wurden die beteiligten Bauträger ausgewählt ?

5. Erhielt oder erhält die GVD in irgendeiner Form Entgeltzahlungen, Gebühren, Kostenerstattungen oder ähnliches von den verschiedenen Bauträgern, die bei der Entwicklung des Areals Ernst-Ludwig-Park beteiligt waren bzw. sind ?

6. Welche besonderen Punkte waren es, die für eine Beteiligung der GWH bei der Entwicklung des Ernst-Ludwig-Platzes den Ausschlag gaben ?

7. Wer war beteiligt und federführend seitens der Stadt und seitens der GVD bei diesen Entscheidungen und den darauf folgenden Verhandlungen mit der GWH ?

8. Welche Exposes, Pläne und Gestaltungsunterlagen wurden bei diesen Verhandlungen seitens der GVD vorgelegt ? Kann sich juristisch aus diesen in städt. Verantwortung erstellten Unterlagen eine Mitverantwortung der GVD für die irreführenden Angaben in den Verkaufsprospekten der GWH ergeben ?

9. Welcher Art sind die Verträge zwischen der GVD und der GWH ? Sind die jeweilige Verantwortung der Vertragspartner für den Ollendorffplatz einerseits und den Wohngebäuden anderseits ganz eindeutig geregelt ?

10. Haben die Vertragspartner in irgendeiner, eventuell auch nur beratender Form sich gegenseitig ein Mitspracherecht bei der Detailgestaltung eingeräumt ?

11. Hatte die GVD insbesondere vertraglich ein Mitspracherecht bei der Preisgestaltung sowie der Gestaltung der Prospekte, die die GWH zur Vermarktung ihrer Angebote erstellt hat ?

12. Im Internetauftritt unter http://www.darmstadt.de/stadtplanung/umbau/elk_baut.htm werden alle beteiligten Bauträger beworben. Wurde von den Bauträgern wie z.B. der GWH eine entsprechende Kostenbeteiligung oder Gebühr entrichtet für diese indirekte Werbung auf einer mit Steuergeldern finanzierten Internetseite der Stadt Darmstadt ?

13. Im Bebauungsplan W 32 wird der jetzt gepflasterte Bereich ( Ollendorffplatz ) mit Grünfläche G3 bezeichnet. In der Legende heißt es hierzu unter 2. Grünflächen:
„Die Grünflächen sind entsprechend ihrer Nutzung mit Bäumen und Sträuchern nach den Artenlisten der Bereiche G1,G2,G3 und G4 zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten“.

Unter 2.1 Öffentliche Grünfläche, 2.1.1. Bereich G3 heißt es im B-Plan W 32:
„Die Flächen im Bereich G3 sind mit Bäumen in lockerer und linearer Anordnung zu bepflanzen. Strauchpflanzungen können in einem Umfang von maximal 5 % der Grünflächen angelegt werden. Die übrigen begrünten Flächen sind mit Landschafts­rasen anzulegen und mit extensiver Pflege dauerhaft zu unterhalten“.
Dann folgt eine ausführliche Liste der Pflanzarten.

Ist bei dieser Beschreibung im B-Plan nicht von einer in der Hauptsache bepflanzten Fläche auszugehen ?

14. Sind die max. 5% der Grünfläche so zu verstehen, dass wenn überhaupt keine bepflanzte Grünfläche existiert auch keine Sträucher angepflanzt werden dürfen ?

15. Oder - beziehen sich die 5 % auf die ausgewiesene Grünfläche, egal wie deren Oberfläche gestaltet ist ?

16. Was ist in diesem Abschnitt der Legende eindeutig mit „Grünfläche“ gemeint ?

17. Was ist in dieser Beschreibung / Legende eindeutig mit „begrünter Fläche“ gemeint ?

18. In der vorgeschriebenen Pflanzliste findet sich der jetzt gepflanzte „Amberbaum“ nicht. Ist das ein Verstoß gegen die Vorschriften des Bebauungsplanes oder sind sämtliche Pflanzlisten eigentlich nur Empfehlungen ?

19. Wann und von wem wurde die jetzt vorliegende Planung des Platzes gefertigt ?

20. Unter dem Begriff „öffentliche Grünfläche“ versteht man gemeinhin „eine vorwiegend mit Pflanzen bewachsene oder zum Pflanzenwuchs bestimmte Freifläche, die der Stadthygiene, der Stadtgliederung oder der Erholung dient. Grünflächen werden in den Bauleitplänen bzw. nach den Grünflächensatzungen der Kommunen unterteilt in Grün- und Parkanlagen, zentrale Grünflächen in den Wohngebieten, Waldparkanlagen, Straßenbegleitgrün, Dauerkleingärten, Sport-, Spiel-, Zelt- und Badeplätze, Friedhöfe, Promenaden, Alleen und begrünte Stadtplätze“.

Was versteht die Bauaufsicht Darmstadt und das Stadtplanungsamt unter „öffentlicher Grünfläche“ ? Ist damit auch eine überwiegend gepflasterte Freifläche zu verstehen ? Wäre der Luisenplatz dann auch eine „Grünfläche“ im baurechtlichen Sinn ?

21. Gibt es eine Prozentangabe - eine Verhältniszahl - bepflanzt/befestigt die einen öffentliche Freifläche von einer öffentlichen Grünfläche unterscheidet ?

22. Wie und als was wurde diese Grünfläche von anderen Trägern öffentlicher Belange gewertet ? Gibt es Stellungnahmen zu dem Bebauungsplan z.B. vom BUND, vom Grünflächen- und Umweltamt ?

23. Nach der Rechtsprechung sind Flächen nach BauGB § 9 Abs.1, 15 näher zu bestimmen, da diese Flächen durchaus unterschiedlich im Erscheinungsbild sein können. Ist diese nähere Bestimmung durch die Legende gegeben oder falls nein, stellt das Fehlen einer näheren Beschreibung einen Mangel im B-Plan dar ?

24. Wurde eine Eingriffs- /Ausgleichsplanung in dem betroffenen Gebiet durchgeführt und falls ja, wie wurde die Grünfläche ( Ollendorffplatz ) ökologisch bewertet ?

25. Gab es in den Verhandlungen mit den Bauträgern, insbesondere in Gesprächen mit der GWH Gespräche und Versuche der Klarstellung, was die oben angeführten Beschrei­bungen im Bebauungsplan bzgl. der Grünfläche konkret bedeuten ?

26. Hat die GVD den Bauträgern, insbesondere der GWH zusätzliche über den Bebauungs­plan W 32 hinausgehende konkrete Unterlagen vorgelegt, wie der Ollendorffplatz im Detail angelegt und bepflanzt werden wird ? Wenn ja - welche und wann genau wurden diese Unterlagen der GWH zur Kenntnis gebracht ?

27. Wenn ja - wurde diese Planung seitens der GWH vorbehaltlos akzeptiert ?

28. Wurde seitens der GVD oder der GWH Kontakt zu den Käufern und künftigen Eigen­tümern der Gebäude rings um den Ollendorffplatz aufgenommen, um diese Planung vorzustellen ? Wenn ja - wann und auf welche Unterlagen wurde dabei verwiesen ?

Helmut Klett

Fraktionsvorsitzender UWIGA

21.07.2006