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Wasserqualität „Arheilger Mühlchen“ zeitnah messen und langfristig verbessern


Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen,
Der Magistrat wird beauftragt
1)Ein geeignetes Messgerät zur Vor-Ort-Bestimmung der Wasserqualität im „Arheilger Mühlchen“ anzuschaffen um eine Wasserqualitätsmessung in Minuten zu ermöglichen.
2)Vorab sich um eine Verlängerung des Pachtvertrages um mind. 10 Jahre zu bemühen.
3)Ein qualifiziertes Ingenieurbüro mit der Planung zur Sanierung des „Arheilger Mühlchen“ durch technische und biologische Einrichtungen zu beauftragen.

Hintergrund und Begründung:
In diesem Sommer galt für einige Wochen Badeverbot im „Arheilger Mühlchen“ wegen Blaualgengefahr. Ohne geeignete Maßnahmen dürfte sich daran auch in der nächsten Badesaison nichts ändern.
Die derzeitige Praxis, externe Labors mit den Untersuchungen der Wasserqualität zu beauftragen ist unbefriedigend. Es können bis zu zwei Wochen vergehen ehe ein Ergebnis vorliegt, das dann oft bereits überholt ist.
Das Gesundheitsamt schließt dann je nach Ergebnis den See für den Badebetrieb obwohl z.B. nach starken Regenfällen eine Schließung eigentlich nicht mehr notwendig wäre.
Da Veränderungen sowohl in die eine wie in die andere Richtung recht schnell - eigentlich stündlich -sich entwickeln können, muss eine sehr viel schnellere Messung auch im Interesse der Badegäste erfolgen. Es ist nicht sachgerecht wenn wegen langwieriger Beurteilungs­methoden keine prompte Aussage über die jeweils aktuelle Wasserqualität möglich ist.
Die UWIGA schlägt deshalb vor, ein geeignetes Messgerät zu beschaffen. Die Bedienung ist einfach und könnte durch den Bademeister vor Ort erfolgen.
Der Bademeister kann dann selbst sehr kurzfristig anhand vorgegebener Kriterien bzw. kritischer Werte über die Öffnung oder Schließung entscheiden. Bei einigen Badeseen in Schleswig-Holstein wird heute schon so verfahren.
Neben der Überwachung des Mühlchen-Wassers wären aber auch technische, ingenieur­mäßige Anstrengungen notwendig, um die Ursachen für das Algenwachstum zu beeinflussen.
Geeignete Maßnahmen wären z. B. Einbau von Unterwasser-Luftsprudlern, Frischwasserzufuhr über Brunnen, Vorfilterung des zuströmendes nährstoffreiches Bachwasser, Entschlammung, Kreislauffilterung über Pflanzkläranlage etc.
Auch im Interesse des gegenüberliegenden Sportvereins ( SGA ) dürfte es sein die Schwimmaktivitäten in den Sommermonaten durchgängig ausführen zu können.
Bei einer Brunnenbohrung z.B. auf dem Gelände der SGA könnte das so gewonnene Wasser als Frischwasserzufuhr zum „Mühlchen“ und auch zur Bewässerung der Sportanlagen dienen.

04.08.2006