hervorgegangen aus der IG-Abwasser
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vertreter der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Verwaltungsrat der Sparkasse Darmstadt sollen selbst dafür stimmen und auch die übrigen kommunalen Vertreter im Verwaltungsrat dafür gewinnen, dass 50% des Bilanzgewinnes 2005 der Sparkasse Darmstadt an die Gewährsträger ausgeschüttet werden.
Begründung:
Nach § 16 Absatz 3 des Hess. Sparkassengesetzes beschließt der Verwaltungsrat über die Höhe der Gewinnabführung unter Würdigung der wirtschaftlichen Lage der Sparkasse.
Nach §16, Absatz 3 des Hessischen Sparkassengesetzes kann eine Sparkasse bis zu Fünfzig vom Hundert des Bilanzgewinnes an die Gewährsträger ausschütten, wenn die Sicherheitsrücklage mindestens sechs vom Hundert der Bilanzsumme beträgt.
Bei der Sparkasse Darmstadt beträgt die Sicherheitsrücklage etwa 233 Mio Euro bei einer Bilanzsumme von etwa 3,4 Milliarden Euro; sie liegt mit mehr als 7% also deutlich über der gesetzlich angeführten Grenze von 6%.
Auch die wirtschaftlichen Kennzahlen der Sparkasse wie haftendes Eigenkapital nach §10 KWG, Aufwands- und Ertragsrelation sowie Risikovorsorge sind deutlich besser als bei vergleichbaren Instituten wie Sparkasse Dieburg, Sparkasse Mainz, Nassauische Sparkasse u.a.
Daher soll einer erhöhten Zuführung zu den Haushalten der kommunalen Gewährsträger
Vorrang vor einer weiteren Erhöhung der Rücklagen der Sparkasse gegeben werden.
Für den Haushalt der Wissenschaftsstadt Darmstadt wären dies auf der Einnahmenseite
zusätzlich ca. 2 Mio Euro.
Der Antrag soll in der Stadtverordnetenversammlung am 27. April 2006 zur Diskussion und Abstimmung eingebracht werden - ohne Behandlung in den Ausschüssen.
Dies ist erforderlich, da die nächste Stadtverordnetenversammlung am 1.Juni 2006 stattfindet.
Ein Beschluß erst am 1.Juni 2006 wäre zu spät, da der Verwaltungsrat der Sparkasse
üblicherweise um diese Zeit über die Verwendung des Bilanzgewinnes bereits entscheidet.
16.04.2006