hervorgegangen aus der IG-Abwasser
1. FRAGEN ZUR VERGABE :
1.1. Fand über die Materiallieferung „Granitpflaster“ für dieses BV eine öffentliche Ausschreibung statt ?
Wenn ja, wie waren die Kosten je qm der einzelnen Lieferanten ?
Es fand keine öffentliche Ausschreibung statt. In der Magistratsvorlage vom 05.04.02 ist der Ausbau mit rotem Granit beschlossen. Es wurde daher das gleiche Material vorgesehen wie an anderen Stellen in Darmstadt (Marktplatz, Hauptbahnhof usw.).
1.2. Ist das Material in seinen Eigenschaften dort näher beschrieben?
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
1.3. Sind gleichwertige Produkte auch aus deutschen Steinbrüchen erhältlich?
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
1.4. Ist der Text dieser Ausschreibung erhältlich ?
Mit den Fragen 1.4, 1.8, 2.3, 2.4 und 3.8 begehrt Ihre Fraktion die Vorlage von bestimmten Unterlagen der mit der im Betreff genannten Magistratsvorlage befassten Fachämter. Dies stellt in der Sache nichts anderes als die Gewährung von Akteneinsicht dar. Das Akteneinsichtsrecht gemäß § 50 Abs. 2 Satz 1 HGO steht aber nicht den einzelnen Stadtverordneten oder Fraktionen, sondern nur einem speziell hierfür gebildeten Akteneinsichtsausschuss zu. Die Vorlage der gewünschten Unterlagen an Ihre Fraktion ist daher nicht möglich.
1.5. Wann wurde der Auftrag zur Materiallieferung vergeben und was kostete der Quadratmeter inkl. Transport ?
Der Auftrag wurde am 25.04.07 erteilt. Der Preis pro m² beträgt 68,80 € + MWSt.
1.6. Ist die Materiallieferung getrennt von den eigentlichen Verlege- und Bauarbeiten vergeben worden ?
Die Lieferung des Materials und die eigentlichen Bauarbeiten sind getrennt.
1.7. Bezog sich die Materiallieferung nur auf den Bedarf gemäß Vorlage ?
Die Materialbestellung entspricht dem Bedarf der Baumaßnahme.
1.8. Ist das LV über Pflasterarbeiten erstellt ? Ist dessen Wortlaut erhältlich ?
Mit den Fragen 1.4, 1.8, 2.3, 2.4 und 3.8 begehrt Ihre Fraktion die Vorlage von bestimmten Unterlagen der mit der im Betreff genannten Magistratsvorlage befassten Fachämter. Dies...
1.9. In der Berechnung Straßenverkehrsamt Abt. Planung u. techn. Verwaltung heißt es:
Wird hier tatsächlich jeder Stein gezählt oder müsste es anstatt St.( Stück) richtig Quadratmeter heißen ?
Das ist richtig. Es handelt sich hier um qm.
1.10. Ist hier unter „Natursteinpflaster herstellen“ nur das Verlegen ohne Materialkosten gemeint ?
Unter „Natursteinpflaster herstellen“ ist das Herstellen inkl. Material gemeint.
1.11. Wenn ja. was kostet demnach der verlegte Quadratmeter inkl. Materialkosten.
Wie in der Kostenberechnung angegeben ca. 120,-- €/m². Ein Wettbewerbspreis liegt noch nicht vor.
2. ZUSCHUSS AUS DEM PROGRAMM „einfache Stadterneuerung“:
2.1. Welche Projekte / Vorhaben wurden dem Wirtschaftsministerium für den Zuschuss ursprünglich gemeldet und um aus welchem Jahr stammen diese Anträge ?
Ursprünglich wurde die Verwendung der Restmittel aus dem auslaufenden Landesprogramm „Einfache Stadterneuerung“ für die Erneuerung der Orangerieallee zwischen Freiberger Platz und Jahnstraße vorgesehen. Hierzu wurde von Dezernat VI beim Hessischen Wirtschaftsminister mit Schreiben vom
18. November 1999 beantragt, das Fördergebiet um die Gesamtanlage Orangerie einschließlich Orangerieallee zu erweitern. Die Zusage erfolgte am 16. Dezember 1999.
2.2. Ist der Bezuschussungszweck eindeutig für das Ministerium für den Weg innerhalb der Orangerie, der Parkanlage, erkennbar ?
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
2.3. Ist der Text für die Begründung der Wegeerneuerung erhältlich ?
Mit den Fragen 1.4, 1.8, 2.3, 2.4 und 3.8 begehrt Ihre Fraktion die Vorlage von bestimmten Unterlagen der mit der im Betreff genannten Magistratsvorlage befassten Fachämter. Dies....
2.4. Wie wurde die „Umwidmung“ dieses Zuschusses - Platzgestaltung vor der Orangerie - gegenüber dem Wirtschaftsministerium begründet und ist dieser Begründungswortlaut erhältlich ?
Mit den Fragen 1.4, 1.8, 2.3, 2.4 und 3.8 begehrt Ihre Fraktion die Vorlage von bestimmten Unterlagen der mit der im Betreff genannten Magistratsvorlage befassten Fachämter. Dies....
2.5. Nach Absage dieser Förderungswürdigkeit, ist eine neue, inhaltlich auf die Förderrichtlinien fundierter eingehende Begründung denkbar und wenn ja, wird sie erfolgen?
Das Landesprogramm „Einfache Stadterneuerung“ hat die Förderung von baulichen Maßnahmen in einem festgelegten Fördergebiet zum Gegenstand. Dazu gehört auch die „Um- und Neugestaltung von privaten und öffentlichen Freiflächen“. Als Kriterium der Förderungswürdigkeit wurde vom Ministerium stets die „Verbesserung des Ortsbildes“ gesehen. Die Maßnahme „Ausbau der inneren Orangerieallee einschließlich Querweg“ konnte als solche eingeschätzt werden, da hier die asphaltierten Wegeflächen durch eine Natursteinpflasterung ersetzt werden sollte. Der Ersatz der Kiesflächen vor dem Orangerie-gebäude durch Pflasterung wird vom Ministerium nicht als gestalterische Verbesserung im Sinne des Förderprogramms eingeschätzt. Wie diese Einschätzung durch eine andere Begründung seitens der Stadt zu ändern wäre, ist nicht ersichtlich.
2.6. Wie hoch ist der Zuschuss zu den veranschlagten Baukosten ?
Der Zuschuss zu den Baukosten beträgt 158.500,-- Euro.
3. KINDERARBEIT:
3.1. Gibt es die Möglichkeit in der Ausschreibung diesbezügliche soziale Kriterien einzufügen ? Etwa ein Verhaltenskodex, eine Sozialklausel oder eine sonstige Selbstverpflichtung.
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
3.2. Laut „FR“ vom 03.05.07 liegt eine Selbsterklärung der Firma vor, dass sie die Steine ohne ausbeuterische Kinderarbeit abbauen lasse. Reicht dies der Verwaltung als Nachweis ?
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
3.3. Können hieraus der Fa. strafrechtliche oder zivilrechtliche Folgen entstehen ?
Wenn ja, welche ?
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
3.4. Könnte dieser Passus mit zivilrechtliche Konsequenzen für die Firma erweitert werden - etwa: sollte diese Auskunft sich als unwahr herausstellen, ist die Fa. verpflichtet die Steine kostenfrei zurückzunehmen und den Kaufpreis zurückzuerstatten. Zudem verpflichtet sich die Fa. Zur Zahlung einer Konventionalstrafe von xxx Euro.
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
3.5. Im Herbst 2005 ist die Stadt dem Bündnis „Aktiv gegen Kinderarbeit“ beigetreten Was versteht die Verwaltung unter „aktiv“ ?
Frage 3.5 zielt auf eine Meinungserforschung hin. Sie ist ebenfalls gemäß § 50 Abs. 2 HGO unzulässig und nicht zu beantworten.
Da es sich bei der Orangerie nicht um die erste Steinlieferung der Fa. Tako handelt:
3.6. Sind zuvor schon solche Selbstverpflichtungserklärungen in den Lieferverträgen, Ausschreibungen aufgenommen worden und wenn ja, um welche Verträge und Auftragssummen handelte es sich ?
Die Vorlage von Selbstverpflichtungserklärungen in Bezug auf Kinderarbeit ist Bestandteil einer jeden Ausschreibung und wird in den „Besonderen Vertragsbedingungen“ ausdrücklich verlangt.
3.7. Wurden Anstrengungen unternommen, diese Selbstverpflichtungserklärung der Fa. Tako zu überprüfen und wenn ja welche ?
Aus finanziellen Gründen ist eine Überprüfung der Steinbrüche in Indien nicht möglich.
3.8. Ist der Wortlaut dieser Erklärung(en) der Fa. Tako für die Stadtverordneten einsehbar ?
Mit den Fragen 1.4, 1.8, 2.3, 2.4 und 3.8 begehrt Ihre Fraktion die Vorlage von bestimmten Unterlagen der mit der im Betreff genannten Magistratsvorlage befassten Fachämter. Dies....
3.9. Wie viele Steine, qm, lieferte die Fa. Tako der Stadt Darmstadt für diverse Bauvorhaben bisher insgesamt ?
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
3.10. Wurden die Steine nur geliefert oder auch jeweils von der Fa. Tako verlegt ?
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
3.11. Wie groß ist der Preisunterschied je Qm ( Lieferung) im Schnitt zu deutschen, europäischen Produkten ? ( in Prozent oder als Realangabe)
Bei den Fragen 1.2, 1.3, 2.2, 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.9, 3.10 und 3.11 ist ein konkreter Überwachungszweck hinsichtlich der Tätigkeit des Magistrats bzw. der Verwaltung nicht erkennbar. Die Fragen sind somit unzulässig und nicht zu beantworten.
Helmut Klett
Fraktionsvorsitzender der UWIGA
10.08.2007