hervorgegangen aus der IG-Abwasser
Antrag:
Gartengelände nördlich des Marienhospitals
Ich beantrage folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan „Hospitalgärten“ gemäß Text Bebauungsplan S8.3 unten.
2.
Der Magistrat wird aufgefordert, einen vorliegenden oder eingehenden Bauantrag für eine Stellplatzanlage im zukünftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 15 BauGB durch die Baugenehmigungsbehörde zurückzustellen zu lassen und falls das Aufstellungsverfahren nicht innerhalb der 12-Monatsfrist des § 15 Abs.1 BauGB abgeschlossen werden kann, der Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig den Entwurf einer Satzung über eine Veränderungssperre zur Beschlussfassung vorzulegen.
Bebauungsplan S 8.3 - Hospitalgärten
Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet nördlich des Marienhospitals.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: S 8.3 Hospitalgärten
Der Bebauungsplan soll innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan S 8, "Kraftsruhe / Martinspfad / Lossenweg" in allen seinen Festsetzungen ersetzen.
Im Geltungsbereich liegt der Teil des Grundstücks Gemarkung Darmstadt, Fl. 23. Nr. 16/1, der im bisher geltenden Bebauungsplan als private Stellplatzfläche festgesetzt ist.
Beabsichtigte Planung:
Da seit Inkrafttreten des Bebauungsplanes S 8 im Jahr 1975 die dort festgesetzte Stellplatzfläche an dieser Stelle offensichtlich nicht benötigt wurde, wird die dort tatsächlich vorhandene kleingärtnerische Nutzung planungsrechtlich abgesichert. Der Bebauungsplan wird insoweit an die zwischenzeitlich auf der Ebene des Flächennutzungsplanes bereits vollzogene Darstellung als Grünfläche angepasst, § 8 Abs.2 Satz 1 BauGB.
Stadtverordneter der UWIGA
Helmut Klett
05.10.2009