UWIGA will Klarheit zur sogenannten „Grünfläche“ Ollendorffplatz im Ernst-Ludwigs-Park
UWIGA will Klarheit zur sogenannten „Grünfläche“ Ollendorffplatz im Ernst-Ludwigs-Park
Der Presse sowie Angaben der Betroffenen entnimmt die UWIGA, dass es über die Gestaltung des Ollendorffplatzes wohl sehr unterschiedliche Auffassungen gab und gibt.
Unstrittig dürfte sein, dass für einen Bürger bei einer Kaufentscheidung für das Eigenheim auch der zu erwartende Außenbereich und dessen Gestaltung eine ganz wesentliche Rolle spielt.
Möglicherweise wollten die Planer eine „Piazza“ für Flohmärkte, Rollerfahrer, Skater, Kleinkunstdarbietungen etc. Wäre dieser Platz entsprechend eindeutig in seiner Nutzung und Gestaltung im Bebauungsplan beschrieben worden, könnte es wohl nicht zu einem solchen Dissens kommen.
Nach Gesprächen mit Betroffenen und nach Einblick in den Bebauungsplan hat die UWIGA eine Vielzahl offener Fragen, die sie als Anfrage an den Magistrat gerichtet hat.
Sollte sich herausstellen, dass die „öffentliche Grünfläche“ tatsächlich eher als Parkanlage und nicht als öffentlicher befestigter Platz zu verstehen war, wird die UWIGA auf einen Umbau wie ursprünglich gedacht und geplant drängen.
Der Bebauungsplan weist diese Fläche „Ollendorffplatz“ als „öffentliche Grünfläche“ aus. In der Legende ist diese Grünfläche in seiner Bepflanzungsart ziemlich detailliert und zugleich konfus beschrieben - in der Legende heißt es unter 2. Grünflächen:
„Die Grünflächen sind entsprechend ihrer Nutzung mit Bäumen und Sträuchern nach den Artenlisten der Bereiche G1,G2,G3 und G4 zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten“.
Unter 2.1 Öffentliche Grünfläche, 2.1.1. Bereich G3
„Die Flächen im Bereich G3 sind mit Bäumen in lockerer und linearer Anordnung zu bepflanzen. Strauchpflanzungen können in einem Umfang von maximal 5 % der Grünflächen angelegt werden. Die übrigen begrünten Flächen sind mit Landschaftsrasen anzulegen und mit extensiver Pflege dauerhaft zu unterhalten“.
Dann folgt eine ausführliche Liste der erlaubten Neupflanzungen, aber der jetzt auf dem Platz gepflanzte Amberbaum lässt sich in dieser Liste nicht finden. Er stammt aus Nordamerika, wird ca. 10 Meter hoch und wächst kegelförmig
Von Privatleuten würde er gerne wegen seiner relativ geringen Höhe angepflanzt, das aber verbietet für den Privatmann der Bebauungsplan.
In einer ersten Bewertung meint die UWIGA, dass die Anrainer des Ollendorffplatzes nach Prospektmaterial und Bebauungsplan durchaus in gutem Glauben von einer überwiegend bepflanzten, begrünten Fläche ausgehen konnten.
Die Detailplanung des Platzes erfolgte möglicherweise in bester Absicht im Herbst 2005, allerdings ohne ausreichende Information der Betroffenen und wohl auch über die Köpfe der Anrainer hinweg.
Die bisher bekannte Sachlage könnte unter Umständen juristische Konsequenzen mit Schadensersatzforderungen für die verantwortliche Tochtergesellschaft der Stadt, die Grundstücksverwertungsgesellschaft Darmstadt (GVD) haben.
Nicht zuletzt deshalb hat die UWIGA-Fraktion eine Liste von Fragen an die zuständigen Dezernenten zusammengestellt, um den Sachverhalt besser beurteilen zu können.
Die Fragen sind auch im Internet unter
www.uwiga.com/fragenollendorff veröffentlicht.
26.07.2006