hervorgegangen aus der IG-Abwasser
Hintergrundinformationen zur Presseerklärung
Asbest-Richtlinien
http://www.asbest.de/TRGS%20519.htm#6 Vorsorgemaßnahmen
Sicherheitsbeauftragter
http://www.bis-handwerk.de/Standardmodule/Download/GetDocument.asp?PathID=509&document=2804_Document_509_4.pdf
Asbestlüge oder Asbestirrtum ?
Helmut Klett besorgt über die Gesundheitsgefährdung und das Ansehen der Stadt
Die Vorgänge um die Bessunger Schule kann ich eigentlich nicht als Wirbel, sondern nur als Skandal bezeichnen. Die offizielle Verbreitung der Nachricht, es handele sich bei dem Faserbefund ( mit der leicht höheren als zulässigen Konzentration ) um einen abgeschlossenen, praktisch nicht genutzten Nebenraum ist unverantwortlich.
Mit der Intention damit eine Panikmache oder Hysterie zu vermeiden ist diese Verbreitung einer „unwahren Tatsache“ nicht zu entschuldigen.
Unverantwortlich ist diese Meldung gegenüber den Eltern, den Kindern - aber auch gegenüber den Stadtverordneten. Ich persönlich dachte anfangs nach dieser Nachricht auch - zumal so im Bauausschuss von Herrn Wenzel klar und unbeirrt wiederholt -, da werde wohl einiges übertrieben. Im Bauausschuss wollte ich ganz bewusst nicht ( schon wieder ) den Verantwortlichen Fehlverhalten, Verharmlosung unterstellen. Falsch - wie sich jetzt herausstellt.
Was jetzt so nach und nach ans Tageslicht kommt wirft Fragen auf.
Wer hat diese Meldung „Nebenraum“ verkündet ? Wurde diese Meldung ungeprüft von dem Verantwortlichen verbreitet ? Haben sich die zuständigen Stadträte
( Wenzel, Dr. Molter) persönlich vor Ort kundig gemacht ? Wieso wurde bei der Sanierung das Gebäude nicht gründlich voruntersucht ? Wieso erfolgten die Messung erst kurz vor Schulbeginn ? Jedermann dürfte ja inzwischen die gängige Verwendung von asbesthaltigen Baustoffen ( innen und außen ) in Bauten dieser Jahre und deren Gefahrenpotential bekannt sein.
Die ganze Palette rund um diesen Vorgang lassen mich zudem fragen, ob nicht sogar wegen akuten Geldmangels auch auf gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsmaßnahmen verzichtet wurde?
Gibt oder gab es einen Sicherheitsbeauftragten gemäß Baustellenverordnung ?
Wurden die Asbestrichtlinien beachtet ? Letztere wohl nicht, denn dann hätten beim Abbau von asbesthaltigem Fassadenmaterial die Umgebung abgesperrt werden müssen.
Es stellt sich also nicht nur die Frage nach Irrtümern, sondern auch die Frage der Nichteinhaltung von gesetzlichen Vorschriften und ob dies bewusst so in Kauf genommen wurde.
Das wäre allerdings fürchterlich und das dürfte das Vertrauen in die Führung der städtischen Geschicke auch überregional schwer beschädigen.
Helmut Klett
Dipl.-Ing.
freier Architekt
Fraktionsvorsitzender der UWIGA
26.10.2007