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Änderung der Abwasser-Gebührensatzung 01.01.2009

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Medienmitteilung
 
Betrifft:  Vorlage-Nr. 2008/0484 des Magistrats

der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Abwasserreinigung

hier: Änderung der Abwasserbeitrags- und -gebührensatzung zum 01.01.2009

 

Textauszug hieraus:

Der Magistrat hat im Rahmen seiner Haushaltsberatung zum Haushalt 2009 beschlossen,

dass die freiwillige Subventionierung der Abwassergebühren aus dem Steuerhaushalt, die

letztmalig für das Jahr 2009 erfolgen sollte, auf die Jahre 2009 und 2010 aufgeteilt wird.

Die Entlastung beträgt damit für jedes der beiden Jahre 2,450 Mio. Euro. Ab dem Jahr 2011

erfolgt keine steuerfinanzierte Entlastung der Abwassergebühren mehr.

 

 

Stellungnahme der UWIGA hierzu:

 

Euphemismus pur

 

Euphemismus nennt man, wenn ein Sachverhalt beschönigend, verhüllend oder verschleiernd dargestellt wird. Wenn die Stadt von einer freiwilligen Subventionierung der Abwassergebühren spricht, ist dies ein solcher.

Zur Erinnerung:

In dem gewonnen Prozess 2001 der IG-Abwasser wurde die Stadt verurteilt die zu unrecht erhobenen Gebühren an die Kläger zurückzuzahlen.

Richtig ist, dass die Stadt nur an die Kläger und an die Widerspruchsführer hätte bezahlen müssen. Allerdings hatten die Verantwortlichen Angst vor einem dann unweigerlich kommenden politischen Erdbeben.

Ein Aufstand der Bürger gegen diese Art von „Abzocke“ war in Sichtweite.

 

So wurde damals zunächst von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, den zu Unrecht erhobenen Betrag von insgesamt 29,4 Millionen Euro an alle Gebührenzahler zurückzubezahlen, egal ob Widerspruchsführer oder nicht.

 

Der Magistrat sah sich dann aber nicht in der Lage die Adressaten insgesamt korrekt zu ermitteln. Hinzu kam das Misstrauen gegenüber Vermietern, denen pauschal unterstellt wurde, sie würden die Rückzahlungen nicht korrekt an die Mieter weitergeben. So wurde entschieden, diese Rückzahlung auf die kommenden Jahre zu verteilen. Die zuvor rechtswidrig erhobenen Beträge sollten zurückgegeben werden, indem man dem Gebührenhaushalt diese Zahlungen gutschrieb. Durch diese Handlungsweise sollten bis 2009 jeweils 4,9 Mio. Euro „Entschädigung“ an die Gebührenzahler zurückbezahlt werden.

 

Die IG-Abwasser forderte damals vergeblich, diese rechtswidrig erhobenen Beträge an die betroffenen Gebührenzahler direkt auszubezahlen und nicht auf Jahre zu strecken. Die Rückzahlung solle den  Geschädigten zu gute kommen, die sonst beispielsweise nach einem Wegzug aus Darmstadt leer ausgehen würden und nicht den Neubürgern, die vom fehlerhaften Verwaltungshandeln in der Vergangenheit gar nicht belastet waren.

 

Vor diesem Hintergrund ist es eine Verhöhnung der Gebührenzahler, wenn die Stadt  nun die Rückzahlung als freiwilligen Subventionierung aus Steuermitteln bezeichnet.

 

hk/eb 10.12.2008

 

16.12.2008