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„Da ist der Stadt ein Fehler passiert“

Gewerbe: Altautos auf geschottertem Parkplatz nicht zulässig - Pächter muss Gelände räumen

Das Abstellen von Altautos auf einem provisorisch eingerichteten, geschottertem Parkplatz neben der Umgehungsstraße im Westen Arheilgens ist nicht zulässig. Mit dieser klaren Aussage hat Frank Horneff, Pressesprecher der Stadt, am Freitag auf einen Fall reagiert, den der Uwiga-Stadtverordnete Helmut Klett, wie berichtet, zur Anzeige gebracht hatte. „Da ist der Stadt ein Fehler unterlaufen“, räumte Horneff nun nach näherer Prüfung der Sachlage ein.

Der Uwiga-Vorstand hatte in einer Anzeige die städtische Bauaufsicht darauf aufmerksam gemacht, dass auf einem etwa 15 Meter breiten Geländestreifen neben der Bundesstraße 3, der im Bebauungsplan als Grünfläche ausgewiesen sei, ein Parkplatz eingerichtet worden sei, auf dem Autos stünden und nach der Genehmigung gefragt.
Wie Horneff erklärte, habe die Stadt drei Grundstücke vorübergehend („maximal auf anderthalb Jahre“) verpachtet, und der städtische Eigenbetrieb Immobilienmanagement Darmstadt (IDA) den Parkplatz planiert und mit Schotter hergerichtet. Dies sei zwar, so der Pressesprecher, genehmigungspflichtig gewesen, aber von IDA nicht beantragt worden. Wo der Fehler lag, müsse nun intern geklärt werden.

Die Rodung des Grünstreifens wiederum sei zulässig gewesen. Der provisorischen Verpachtung stehe nicht entgegen, dass dort später wieder ein Grünzug errichtet werden soll.

Der Pächter stellt auf dem Parkplatz alte, abgemeldete und für die Verschrottung vorgesehene Fahrzeuge ab. Für diese Nutzung, so Horneff, habe er aber keine immissionsrechtliche und keine baurechtliche Genehmigung beantragt. Somit sei die Nutzung illegal. Für nicht „trocken gelegte“ Autos, also Fahrzeuge, in denen sich noch Flüssigkeiten befinden , sei das Regierungspräsidium zuständig, das nun eine Räumungsverfügung erlassen werde. Allerdings habe der Pächter schon zugesagt, den Parkplatz zu räumen.

Ausdrücklich wies Horneff darauf hin, dass die Räumung des betreffenden Grundstücks und der Abriss des Hauses, in dem früher die Arheilgerin Roswitha Fischer wohnte, von mehreren Instanzen geprüft und für rechtens erklärt worden sei.


Unser Kommentar: Ein Fehler ?? Nein eine Menge davon !

04.04.2009