
UWIGA–Fraktion, Stadtverordnetenversammlung Darmstadt
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Wo sich früher hochstämmige Bäume erhoben, grüne Büsche sich niedergelassen haben und sich das Haus von Frau Fischer - wäre da nicht der Straßenlärm der B3 - fast idyllisch einfügte, erblickt jetzt der Vorbeifahrende eine kahlrasierte Steinwüste.
Bis an die Grundstücksgrenze wurde sämtliches Grün niedergemacht, Schotter aufgeschüttet und als „Parkplatz“ für unzählige Altautos hergerichtet.
Die harren dort ihrer ordnungsgemäßen Verwertung entgegen. Das alles hängt natürlich mit der Abwrackprämie zusammen, die Verschrotter wissen nicht mehr wohin mit den Altautos. Deshalb wurde das Gelände von der Stadt - weil wohl immer noch nicht verkauft - an einen Altautoverwerter verpachtet.
In diesem Zusammenhang erheben sich allerdings heikle bis schwerwiegende Fragen:
Der gültige Bebauungsplan weist entlang der Grundstücksgrenze einen ca. 15 m breiten Streifen als „private Grünzone mit Schutzbepflanzung“ aus. Genau in diesem Bereich stand das Haus von Frau Fischer. Es hätte dort stehen bleiben können aus Gründen des Bestandsschutzes.
Noch in einem Interview mit dem Hessischen Rundfunk - vor gut zwei Jahren - antwortete Herr Stadtrat Wenzel auf die Frage, warum dieses Haus abgerissen wurde, dass dort eine Grünfläche vorgesehen sei und diese eben realisiert werden müsse.
Auch der Rechtstaat, in dem wir schließlich leben, musste als Begründung für den Abriss herhalten.
Rechtsstaat?

Die vollständige Einebnung und der komplette Kahlschlag des Geländes bis zur Grenze ist für sich schon ein Unding. Hinzu kommt, die Anlage eines geschotterten Parkplatzes ist eine bauliche Anlage, die in dieser Grünzone nicht errichtet werden darf und eigentlich nicht genehmigungsfähig ist. Dieser Grünstreifen ist schlicht von baulichen Anlagen freizuhalten.
Wie konnte es sein, dass trotz Baumschutzsatzung diese zweifellos bereits vorhandene Grünzone komplett abgeholzt wurde ? Wer trägt hierfür die Verantwortung ? Der Pächter ? Die Stadt ?
Schutzpflanzung bedeutet Bäume und Büsche, sowohl als Lärm als auch als Sichtschutz. Nun wurde rigoros sämtliches Grün plattgemacht - für eine merkantile Lösung ? Dem Bebauungsplan jedenfalls nicht gerecht ! Dieser „Parkplatz“ konterkariert ihn geradezu .
Der Pächter, dessen Pachtvertrag wir nicht kennen, dürfte sich ebenso fragen müssen, wer für die Kosten der Freiräumung des Geländes nach Pachtvertragsende aufkommt ? Wie wir im Fall Fischer gelernt haben, wohl der Pächter. Wir gehen davon aus, dass der Pächter ordnungsgemäß gehandelt hat, wir sehen vorerst die Verantwortung bei der Stadt.
Gibt es für diesen Parkplatz überhaupt eine Baugenehmigung ?
Wenn die Stadt dies tatsächlich so genehmigt hat um ein paar Euros mehr für eine nutzbare Pachtfläche einzunehmen ist das ein Unding. Keinem Privatmann wäre dies erlaubt.
Wenn wegen dieser Art von merkantiler Verwertung das Haus von Frau Fischer zwangsgeräumt und abgerissen wurde gehört das in ein sozialpolitisches Gruselkabinett.
Wie lange läuft dieser Pachtvertrag und sind Altautos in derartiger Zahl auf Plätzen mit Schotter erlaubt oder besteht da nicht eine Boden- und Grundwasserverunreinigungsgefahr ?
Aus all dem hat der Vorstand der UWIGA beschlossen, diesen Vorgang offiziell bei der Bauaufsicht anzuzeigen. Wir werden sehen, was kommt.
Allerdings werden wir uns auch nicht scheuen, diesen Vorgang dem Regierungspräsidenten zu gegebener Zeit vorzulegen.
Der Vorstand der UWIGA
31.03.2009