hervorgegangen aus der IG-Abwasser
Emotionen, Rechtslage und Vernunft
Es ist jedermann unbenommen, sich mit Aktionen gegen behördliche Zwänge, Entscheidungen zu wehren. Oft auch bitter notwendig. Wenn sie Einzelinteressen und oder nur den eigenen Vorgarten betreffen, wird das fraglich, wiewohl, es ist legitim.. Die Stadtverantwortlichen haben aber das Gemeinwohl und das Gesamtinteresse ernsthaft und seriös im Auge zu behalten. Sie sollten sich nicht anbiedernd verhalten und je nach Öffentlichkeitswirksamkeit und Wählerstimmen lavieren
Um die teilweise emotional und kontrovers geführte Diskussion um den geplanten Parkplatz am Marienhospital auf eine sachliche Basis zu stellen, sollte ein Blick auf die aktuelle Rechtslagelage geworfen werden:
Der rechtskräftige B-Plan S8 von 1974 weist südlich im Bereich der Kleingärten eindeutig eine Parkfläche für den Klinikbereich aus. Insofern haben die damaligen Stadtplaner ihre Hausauf-gaben gemacht und vorausschauend die dortige Fläche als Parkplatz für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Wohlgemerkt - Gemeinbedarf. Für die Rechtsgültigkeit eines B-Planes ist es unerheblich, wann er gültig wurde - ob erst vor zehn oder dreißig Jahren.
Die Inhaber der Kleingärten sind Pächter der jeweiligen Grundstücke, ausgestattet mit einem befristeten Pachtvertrag, der zum Herbst 2009 ausläuft. Eigentlich mussten die Pächter wissen, was auf sie zukommt oder kommen könnte.
Dass die Kleingarten-Besitzer sich nun zusammenschließen, um für den möglichen Erhalt der Gärten zu kämpfen, ist verständlich und legitim. Es darf aber nicht sein, dass je nach Einzelinteressenlage Bebauungspläne beliebig geändert werden. Das Marienhospital kann und darf das Gelände erwerb-en, um nach gültigem Recht einen Parkplatz dort zu realisieren. Alles andere ist ein freiwilliges Ent-gegenkommen.
Sicher, es kann jeder Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan geändert werden. Die Stadt macht davon reichlich Gebrauch, zumal wenn es sich um ihr nahestehende Institutionen oder finanzstarke Bauherren handelt. Da ergeben sich Möglichkeiten für einen speziellen Kreis, von denen andere Bürger nur träumen können (z.B. Wohnbebauung Bürgerpark, Tauchcenter) Bei anderen, lobbylosen Fällen (Fall Fischer) aber B-Pläne wirklich unnötig unmenschlich rigoros durchboxen ? Soll das Usus werden ? Nein !
Die Eigentümer und Betreiber der Klinik konnten und durften sich darauf verlassen, dass dieser B-Plan rechtskräftig ist und ihnen Erweiterungsmöglichkeiten offen hält.
Dies sei einmal objektiv festgestellt, unabhängig von einer Lösung, die evtl. die Interessen der beiden Parteien sowie der Anlieger des Lossenweges, die indirekt betroffen wären, berücksichtigen würde. Wie könnte eine solche gütliche Lösung aussehen? Gibt es Alternativen? Wir meinen, ja.
1.Die Parkplätze am Polizei-Präsidium mitbenutzen, bzw. sie erweitern. Eventuell ein Parkdeck er-richten. Auch ein Fußgängerbrücke wäre möglich, aber wohl zu teuer. Die Entfernung von ca. 250m Fußweg zum Krankenhaus kann nicht ernsthaft als Ablehnungsgrund gelten. Die Stellplatz-satzung von Darmstadt gibt ausdrücklich vor, dass fußläufige Entfernungen bis zu 300m zulässig und zumutbar sind. Für Behinderte und wirklich „Fußkranke“ könnte ein Teil der jetzigen Park-plätze, unmittelbar in Kliniknähe, frei gehalten werden. Bei Vollbesetzung genügt eine rote Ampel und der Besucher weiß woran er ist. Einen (SPD-) Shuttle einzurichten ist bei der Entfernung un-beholfener logistischer Unfug.
2.Anlage bzw. Erweiterung des Waldparkplatzes an der Klappacher Str. unmittelbar am Zuweg zum Marienhospital.
3.Unterirdisches oder halbunterirdisches Parkdeck auf dem Gelände der Kleingärten. Die Decke könnte mit ausreichend Erde bedeckt werden, so dass der Erhalt der Kleingärten möglich wäre. Auch hier gibt die Stellplatzsatzung einen Hinweis:
§4 (5) Die Oberfläche von Tiefgaragen ist, soweit sie nicht selbst als Einstellplatzfläche
genehmigt ist, als Grünfläche zu gestalten, gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
Bei gutem Willen, ließen sich also befriedigende Lösungen für alle finden. Eine Klinik für die Allge-meinheit aber in ihrer Nutzung nachträglich baurechtlich einzuschränken um Kleingärten zu erhalten, kann nicht der richtige Weg sein.
wh/hk
Hintergrundinfos:
Stellplatzsatzung
Bebauungsplan
08.04.2009